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Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (HRA 99961)

Firmendaten

Anschrift
Osterbekstr. 90 a
22083 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/27842600
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.reiseland.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 99961
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
Winterurlaub
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Reiseland GmbH & Co. KG aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRA 99961 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Reiseland GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Reiseland GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.05.2024)

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Registermeldungen 5

Calendar 01.10.2020
Veränderung

HRA 99961: Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reiseland GmbH mit Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 12323) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 07.07.2015
Veränderung

HRA 99961: Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Reisebüro Schiller GmbH mit Sitz in Ammersbek (Amtsgericht Lübeck HRB 7892 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.10.2008
Veränderung

Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der HOLIDAY EXPRESS Reisebüro GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 31320) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.07.2008
Veränderung

Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reiseland GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 45426B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.07.2008
Veränderung

Reiseland GmbH & Co. KG, Hamburg (Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Reisebüro Janssen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 106384) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.