HRB 136438 B: Reisen à la carte GmbH, Berlin, Chausseestraße 13 A, 14109 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Hönow, Nadia-Helena, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 136438 B: Reisen à la carte GmbH, Berlin, Chausseestraße 13 A, 14109 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Chausseestraße 13 A, 14109 Berlin
Reisen à la carte GmbH, Berlin, Chausseestr. 14, 14109 Berlin. Firma: Reisen à la carte GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Chausseestr. 14, 14109 Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines Reisebüros mit allen damit im Zusammenhang stehenden Leistungen mit Ausschluss der Durchführung von Reiseveranstaltungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Hönow, Nadia-Helena, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.08.2011 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Nadia Hönow e.K. von der Inhaberin Nadia-Helena Hönow geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45518 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 04.08.2011. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..