Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
10.02.2023
Berlinghof |
HRB 8920: Reisser Abschleppdienst GmbH, Stuttgart, Leitzstr. 29, 70469 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.06.2019 (15 IN 137 + 444/19 ) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Reisser Abschleppdienst GmbH, Stuttgart, (Leitzstr. 29, 70469 Stuttgart).Nicht mehr Geschäftsführer: Reisser, Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
Hipp Abschleppdienst GmbH, Stuttgart (Leitzstr. 29, 70469 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Reisser Abschleppdienst GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Reisser Abschleppdienst GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15261) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hipp Abschleppdienst GmbH, Stuttgart (Leitzstr. 29, 70469 Stuttgart). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 35,41 EUR sowie zum Zwecke der Verschmelzung mit "Reisser Abschleppdienst GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15261) um weitere 200,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.800,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Reisser, Peter, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.