HRB 31265: Reiter GmbH, Bleialf, Auwer Strasse 25, 54608 Bleialf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reiter e.K. am 21.12.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 31265: Reiter GmbH, Bleialf, Auwer Strasse 25, 54608 Bleialf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Reiter e.K. mit der Niederlassung in Bleialf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRB 31265: Reiter GmbH, Bleialf, Auwer Strasse 25, 54608 Bleialf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Reiter e.K. mit der Niederlassung in Bleialf weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.