HRB 7138: Reitsport GmbH, Unna, Massener Heide 10, 59427 Unna. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (255 IN 29/22) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 7138: Reitsport GmbH, Unna, Massener Heide 10, 59427 Unna. Nicht mehr Geschäftsführerin: Ernst-Schilling, Sandra, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒.
Reitsport GmbH, Unna, Massener Heide 10, 59427 Unna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Massener Heide 10, 59427 Unna. Errichtung, Erwerb und Betrieb eines Reitsportzentrums mit den Unternehmensbereichen Pferdezucht, Turniere, Schulungen, Stallungen, gastronomischer Betriebe und Übernachtungs- und Hotelleriebetriebe. Dazu zählt insbesondere die Pferdezucht, der Handel mit Pferden und sonstigen Reitsporterzeugnissen und -artikeln, die Förderung und Schulung im alltäglichen und professionellen Pferdesport, die Planung und Durchführung von Turnieren, Eventmanagement, Cateringleistungen, die gastronomische Bewirtung wie auch der Betrieb von Übernachtungsbetrieben sowie die Errichtung, der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Stallungen. 30.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Wiese, Thomas, Unna, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Ernst-Schilling, Sandra, Fröndenberg, * ‒.‒.‒‒; Wiese, Irene, Unna, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Reitsportzentrum Massener Heide e.V., Unna (AG Hamm, VR 21027) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.