HRA 5572: Reitz und Wagner Medienmanagement GmbH & Co. KG, Ladbergen, Heidesch 1, 49549 Ladbergen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.02.2017 mit der freie-produktioner Münster/Osnabrück Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ladbergen (Amtsgericht Steinfurt HRB 7926) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5572:Reitz und Wagner Medienmanagement GmbH & Co. KG, Ladbergen, Heidesch 1, 49549 Ladbergen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.09.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.09.2013 mit der freie-produktioner Hamburg Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 109375) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Reitz und Wagner Medienmanagement GmbH & Co. KG, Lienen, Heidesch 1, 49549 Ladbergen.Nunmehr: Ladbergen. Geschäftsanschrift: Heidesch 1, 49549 Ladbergen. Nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: Reitz und Wagner Medienmanagement Verwaltungs-GmbH, Ladbergen (AG Steinfurt HRB 7925), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist nach Ladbergen verlegt.
Reitz und Wagner Medienmanagement Verwaltungs-GmbH, Lienen, Heidesch 1, 49549 Ladbergen.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Lienen nach Ladbergen beschlossen. Geschäftsanschrift: Heidesch 1, 49549 Ladbergen.
Reitz und Wagner Medienmanagement Verwaltungs-GmbH, Lienen (Glandorfer Damm 24, 49536 Lienen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2008. Gegenstand: Die Übernahme der Geschäftsführung der Reitz und Wagner Medienmanagement GmbH & Co. KG und die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Reitz, Matthias, Lengerich, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Christian, Hagen a.T.W., * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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