Relux Entsorgung GmbH & Co. KG, Menteroda (Holzstr. 5, 99996 Menteroda). Die Verschmelzung wurde am 24.02.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8111).
Relux Entsorgung GmbH & Co. KG, Menteroda (Holzstr. 5, 99996 Menteroda). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Relux Entsorgung GmbH mit dem Sitz in Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 8111) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sei sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.