Remark Consulting GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, (Landgraf-Gustav-Ring 1, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe).Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Remark Consulting GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, (Landgraf-Gustav-Ring 1, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe).Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Kramer, Jens, Bad Homburg v.d.Höhe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kramer, Timo, Köln, * ‒.‒.‒‒; Kramer, Jens, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Remark Consulting GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe (Landgraf-Gustav-Ring 1, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Remark Consulting Financial Sevices GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 7211) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.