HRB 24096:Remondis Koblenz GmbH, Koblenz, Daimler Straße 7, 56070 Koblenz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REMONDIS Mittelrhein GmbH in Koblenz am 17.12.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 24096:Remondis Koblenz GmbH, Koblenz, Daimler Straße 7, 56070 Koblenz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2014 mit der REMONDIS Mittelrhein GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 13686) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24096:Remondis Koblenz GmbH, Koblenz, Daimler Straße 7, 56070 Koblenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2014 mit Änderung in § 3 (Stammkapital) vom 08.05.2014. Geschäftsanschrift: Daimler Straße 7, 56070 Koblenz. Geschäfte im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, insbesondere die Sammlung, die Übernahme, der Umschlag, der Transport, die Behandlung, die Vermarktung sowie Beseitigung und Verwertung von Abfallstoffen aller Art, die Reinigung von Kläranlagen, Schlammgrund, Rohrleitungen usw., die Straßenreinigung, die Fäkalabfuhr sowie die Vornahme von Handelsgeschäften, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eicker, Georg Johannes, Hockenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden im Wege der Ausgliederung von Vermögensteilen der Veolia Umweltservice West GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg, HRB 6212) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.04.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24096:Remondis Koblenz GmbH, Koblenz, Daimler Straße 7, 56070 Koblenz.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Veolia Umweltservice West GmbH mit Sitz in Soest, Amtsgericht Arnsberg, HRB 6212) am 13.06.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.