HRA 5471: Rems Energiemanagementsysteme GmbH & Co. KG, Paderborn, Zum Strothebach 22, 33175 Bad Lippspringe. Geändert: Bad Lippspringe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020/04.03.2021/22.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020/22.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2020/04.03.2021/22.04.2021 mit der Rems - Power GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Lippspringe (Amtsgericht Paderborn HRA 6269) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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