HRB 91465: René Evdokimoff - Mediabistro GmbH, Frankfurt am Main, Alfred-Göbel-Weg 14, 60388 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Evdokimoff, Kathrin Ulrike, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 91465: René Evdokimoff - Mediabistro GmbH, Frankfurt am Main, Siebenbürgenstraße 7, 60388 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alfred-Göbel-Weg 14, 60388 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Evdokimoff, Ute, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Evdokimoff, Holm, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Evdokimoff, Stephan Gerhard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
René Evdokimoff - Mediabistro GmbH, Frankfurt am Main, Siebenbürgenstraße 7, 60388 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2011. Geschäftsanschrift: Siebenbürgenstraße 7, 60388 Frankfurt am Main. Gegenstand: die Erbringung von Internetdienstleistungen und Internetmarketing. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Evdokimoff, Ute, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Evdokimoff, Holm, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der René Evdokimoff - Mediabistro OHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45663). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.