Renault Retail Group Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, Wiesenstraße 8, 66115 Saarbrücken.Der zwischen der Gesellschaft und der vormals Deutsche Renault Aktiengesellschaft, nun Renault Deutschland AG mit Sitz in Brühl (vormals Amtsgericht Brühl HRB 81, nun Amtsgericht Köln HRB 43252) als herrschender Gesellschaft am 15.10.1999 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ist durch Verschmelzung beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Renault Retail Group Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 36948) wurde am 27.09.2010 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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