HRB 704199: Rendler Bauholding GmbH, Oberkirch, Oberdorfstr. 11, 77704 Oberkirch. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.08.2016 in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "Rendler Holding AG", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 715239) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rendler Bauholding GmbH, Oberkirch, Oberdorfstr. 11, 77704 Oberkirch. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Rendler Bauzentrum GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg HRB 490096) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2011 und 04.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2011 und 04.08.2011 1) ihren Kommanditanteil an der "Raiffeisen Baucenter Raststatt GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRA 521272) in Höhe von nominal 250.000,00 EUR mit allen sich aus der Beteiligung ergebenden Rechten und Pflichten und 2) ihren Geschäftsanteil an der "Raiffeisen Baucenter Raststatt Verwaltungs GmbH" mit dem Sitz in Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 522341) in Höhe von nominal 12.500,00 EUR, der steuerlich dem in Ziff. 1) übertragenen Kommanditanteil als Sonderbetriebsvermögen zuzurechnen ist, mit allen sich aus der Beteiligung ergebenden Rechten und Pflichten auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rendler Bauholding GmbH, Oberkirch, Oberdorfstr. 11, 77704 Oberkirch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2009. Geschäftsanschrift: Oberdorfstr. 11, 77704 Oberkirch. Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung, die gemeinsame gewinnbringende Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Grundstücken, Beteiligungen, insbesondere an Bauunternehmen, technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten sowie der Erwerb und die Verwaltung von anderen Vermögensgegenständen gleich welcher Art. Stammkapital: 614.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Rendler, Klaus, Bauingenieur, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒; Rendler, Silvie, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒; Rendler-Fies, Sabine, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rendler Bauunternehmung GmbH & Co. KG", Oberkirch (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 490123) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.