Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
De Proost, Steven, Begijnendijk / Belgien,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.10.2022
Weber |
3 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
De Proost, Steven, Begijnendijk / Belgien,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.10.2022
Weber |
HRB 6057: Amatec Projects Management GmbH, Bayreuth, An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Boriau, Koen, Antwerpen / Belgien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6057: Amatec Projects Management GmbH, Bayreuth, An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cornelis, Philippe, Belsele / Belgien, * ‒.‒.‒‒.
HRA 4120: Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth, An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRA 4121) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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