RenoCare GmbH, Hückelhoven (Dahlienweg 3, 41836 Hückelhoven). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Renommee GmbH am 15.08.2008 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RenoCare GmbH, Hückelhoven (Dahlienweg 3, 41836 Hückelhoven). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Renommee GmbH mit Sitz in Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 12736) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RenoCare GmbH, Hückelhoven (Dahlienweg 3, 41836 Hückelhoven). Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 Satz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb von Kosmetik- und Sonnenstudios und der Verkauf von Kosmetik-, Nahrungsergänzungsprodukten, Wäsche und Dessous, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Elektronikzubehör, Webhosting und alle damit verbundenen Tätigkeiten, Marketing- und Vertriebssupport und Beratungen aller Art (Ausnahme: IT-Beratung).