Rentherm Nahwärme GmbH, Witten, (Auf der Bommerbank 12, 58452 Witten).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Logotec-Unternehmensberatung-GmbH am 12.9.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Rentherm Nahwärme GmbH, Witten (Auf der Bommerbank 12, 58452 Witten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2008 mit der Logotec-Untermehmensberatungs-GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 8336) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.