Renz Vertriebs GmbH, Altena (Neuenrader Str. 2, 58762 Altena). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft (Martin Renz GmbH, HRB 5475 Amtsgericht Iserlohn) am 22.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Renz Vertriebs GmbH, Altena (Neuenrader Str. 2, 58762 Altena). Berichtigung zur Eintragung vom 08.12.2006: Die Firma des übernehmenden Rechtsträgers lautet: Martin Renz GmbH.
Renz Vertriebs GmbH, Altena (Neuenrader Str. 2, 58762 Altena). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Martin Renz Vertriebs GmbH mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn HRB 5475) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.