Repol GmbH, Porta Westfalica, Osterkamp 3, 32457 Porta Westfalica.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rodenberg Türsysteme AG am 17.02.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Repol GmbH, Porta Westfalica, Osterkamp 3, 32457 Porta Westfalica.Geschäftsanschrift: Osterkamp 3, 32457 Porta Westfalica. Der mit der Rodenberg Fenster- und Türen Technik AG - jetzt Rodenberg Türsysteme AG (AG Bad Oeynhausen - HRB 4772) am 04.11.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2008 mit der Rodenberg Türsysteme AG mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen - HRB 4772) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.