HRB 16388: Reppe Immobilien GmbH, Bautzen, Weigangstr. 1, 02625 Bautzen. Bestellt: Geschäftsführer: Reppe, Marlen, Steina, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reppe, Marlen, Steina, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16388: Reppe-Immobilien GmbH, Steina, Hauptstr. 55, 01920 Steina. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Reppe Immobilien GmbH. Neuer Sitz: Bautzen. Geschäftsanschrift: Weigangstr. 1, 02625 Bautzen.
HRB 16388:Reppe-Immobilien GmbH, Steina, Hauptstr. 55, 01920 Steina.Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 auf 231.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen (Bargründungen)) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 231.000,00 EUR. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reppe, Marlen, Steina, * ‒.‒.‒‒.
Villa Weigang Besitz- und Betriebsgesellschaft mbH, Steina, Hauptstr. 55, 01920 Steina.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Reppe-Immobilien GmbH. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 55, 01920 Steina. Die Reppe-Immobilien GmbH mit dem Sitz in Steina (Amtsgericht Dresden HRB 17109) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.