Requisite Technology GmbH, Walldorf (Altrottstr. 31, 69190 Walldorf). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.12.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Requisite Technology GmbH, Walldorf (Altrottstr. 31, 69190 Walldorf). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ITW Deutschland GmbH", Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 17676) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Requisite Technology GmbH, Walldorf (Altrottstr. 31, 69190 Walldorf). Bestellt als Geschäftsführer: Drazin, Mike, Arlingtin Heights/ Illinois, USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lenhart, Larry John, Los Gatos / Kalifornien/USA, * ‒.‒.‒‒; Oakes, Susan L., Cherry Hills Village, Colorado 8011O/USA, * ‒.‒.‒‒.