Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage, Quellenstr. 27, 32791 Lage. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2013 mit der Martin Ahle GmbH + Co. KG mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo HRA 3017) verschmolzen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage (Quellenstr. 27, 32791 Lage). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2005 mit der Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4690) verschmolzen. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH, Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4690). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage (Quellenstr. 27, 32791 Lage). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH, Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4690). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2005 mit der Phönix Baustoffe GmbH & Co. KG mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, HRA 3513) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.