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Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage (HRA 3043) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Quellenstr. 27
32791 Lage
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3043
Amtsgericht: Lemgo
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft aus Lage war im Handelsregister Lemgo unter der Nummer HRA 3043 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Die Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 22.08.2013
Löschung

Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage, Quellenstr. 27, 32791 Lage. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2013 mit der Martin Ahle GmbH + Co. KG mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo HRA 3017) verschmolzen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.09.2005
Veränderung

Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage (Quellenstr. 27, 32791 Lage). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2005 mit der Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4690) verschmolzen. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH, Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4690). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.09.2005
Veränderung

Rescha-Sand- und Kieswerk GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft, Lage (Quellenstr. 27, 32791 Lage). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH, Lage (Amtsgericht Lemgo, HRB 4690). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2005 mit der Phönix Baustoffe GmbH & Co. KG mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, HRA 3513) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

22.08.2013
Registervorgang

Löschung 15.08.2013

08.09.2005
Entscheideränderung

Austritt
Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Entscheideränderung

Eintritt
Phönix Baustoffe Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter