Reschop Carré Objekt Hattingen GmbH & Co. KG, Düsseldorf, c/o Dawnay Day Property Investment GmbH, Düsseldorfer Str. 189, 40545 Düsseldorf. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Reschop Carré Objekt Hattingen GmbH & Co. KG, Düsseldorf, c/o Dawnay Day Property Investment GmbH, Düsseldorfer Str. 189, 40545 Düsseldorf. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen, da offensichtlich kein Gewerbe mehr betrieben wird; die persönlich haftende Gesellschafterin ist gelöscht. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Reschop Carré Objekt Hattingen GmbH & Co. KG, Düsseldorf, c/o Dawnay Day Property Investment GmbH, Düsseldorfer Str. 189, 40545 Düsseldorf. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: c/o Dawnay Day Property Investment GmbH, Düsseldorfer Str. 189, 40545 Düsseldorf.
Kronen neunhunderteinundneunzig GmbH & Co. Vorrats KG, Düsseldorf (Düsseldorfer Str. 189, 40545 Düsseldorf). Die Firma ist geändert. Neue Firma: Reschop Carré Objekt Hattingen GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung: Persönlich haftender Gesellschafter: Reschop Carré Objekt Hattingen Verwaltungs GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55421).
Kronen neunhunderteinundneunzig GmbH & Co. Vorrats KG, Düsseldorf (Königsallee 102, 40215 Düsseldorf, Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsberechtigt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter, im Falle einer GmbH auch deren Geschäftsführer, sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kronen neunhunderteinundneunzig GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55421).