HRB 96439: Residential Value South I GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Squirrel AcquiCo I S.à.r.l. am 24.12.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 96439: Residential Value South I GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 18.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Squirrel AcquiCo I S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Nr. B 173485) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 96439: Residential Value South I GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Residential Value South I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96439) als übertragender Rechtsträger mit der Squirrel AcquiCo I S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, eingetragen beim Luxemburger Handels - und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B173485 als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Soweit die Gläubiger der Residential Value South I GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei Residential Value South I GmbH, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. b) Die Gläubiger der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Sociétés et Associations, Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l., befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l. nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die Squirrel AcquiCo I S.à. r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l., 121 avenue de la Faïencerie, L-1511 Luxemburg, eingeholt werden.
HRB 96439: Residential Value South I GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Residential Value South I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 96439) als übertragender Rechtsträger mit der Squirrel AcquiCo I S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, eingetragen beim Luxemburger Handels - und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B173485 als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Soweit die Gläubiger der Residential Value South I GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei Residential Value South I GmbH, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. b) Die Gläubiger der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Sociétés et Associations, Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l., befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l. nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die Squirrel AcquiCo I S.à. r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Squirrel AcquiCo I S.à. r.l., 121 avenue de la Faïencerie, L-1511 Luxemburg, eingeholt werden.
HRB 96439: Residential Value South I GmbH, Frankfurt am Main, Hauck/Schuchardt, Niedenau 61 - 63, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main.
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