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Respekt Service GmbH, Brandenburg (HRB 32391) schwebend

Firmendaten

Anschrift
Flutstr. 17
14776 Brandenburg
Frühere Anschriften: 1
Kleine Gartenstr. 46, 14776 Brandenburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2018
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 32391
Amtsgericht: Potsdam
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Respekt Service GmbH aus Brandenburg ist im Handelsregister Potsdam unter der Nummer HRB 32391 verzeichnet. Nach der Gründung am 06.12.2018 hat die Respekt Service GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Akustikbau.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Respekt Service GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.03.2022)

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Registermeldungen 5

Calendar 01.03.2022
Veränderung

HRB 32391 P: Respekt Service GmbH, Brandenburg an der Havel, Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel. Gegenstand: Akustikbau; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und vor allem geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

Calendar 01.02.2022
Veränderung

HRB 32391 P: Respekt Service GmbH, Brandenburg an der Havel, Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Rauch, Charleen; Geschäftsführer: 4. Cadir, Negeatin, * ‒.‒.‒‒, Schönebeck (Elbe); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Calendar 03.11.2021
Veränderung

HRB 32391 P: Respekt Service GmbH, Brandenburg an der Havel, Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel. Inländische Geschäftsanschrift: Flutstraße 17, 14776 Brandenburg an der Havel; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nicht mehr Liquidator: 2. Hintze, Ingo Julius; Geschäftsführer: 3. Rauch, Charleen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 ist die Gesellschaft fortgesetzt

Calendar 03.12.2020
Veränderung

HRB 32391 P: Respekt Service GmbH, Brandenburg an der Havel, Kleine Gartenstraße 46, 14776 Brandenburg an der Havel. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Hintze, Daniela; Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Hintze, Ingo Julius, * ‒.‒.‒‒, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2020 ist die Gesellschaft mit Ablauf des 30.11.2020 aufgelöst

Calendar 17.04.2019
Neueintragung

HRB 32391 P: Respekt Service GmbH, Brandenburg an der Havel, Kleine Gartenstraße 46, 14776 Brandenburg an der Havel. Die inländische Geschäftsanschrift: Kleine Gartenstraße 46, 14776 Brandenburg an der Havel; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt vorrangig und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke". Gemäß § 52 Abs. 1 Abgabenordnung verfolgt die Gesellschaft gemeinnützige Zwecke, da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Insbesondere werden die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung als Zweckverfolgung und Zielsetzung festgelegt. Im Bereich der Förderung der Jugendhilfe werden Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien erbracht. Die Leistungen der Jugendhilfe umfassen dabei die Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. §§ 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 39, 40 SGB VIII, die Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen im Sinne der §§ 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII, die Hilfe für junge Volljährige und deren Nachbetreuung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. § 41 SGB VIII. Insoweit reichen die Leistungen bzgl. der Jugendhilfe von der Erziehungsberatung über die Angebote der sozialen Gruppenarbeit, insbesondere ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen, über Leistungen des Erziehungsbeistandes und der Betreuungshilfe, mithin Leistungen der sozialpädagogischen Einzelbetreuung hin zu sozialpädagogischer Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Altersproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen, um damit Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, über die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, der Begleitung der schulischen Förderung über Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, der Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Betreute Wohnformen), um dadurch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten für die Entwicklung der Jugendlichen zu gewährleisten. Leistungen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung für die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zur eigenverantwortlichen Lebensführung. Ein besonderer Bereich des Gegenstandes des Unternehmens soll die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche darstellen. Gemäß § 35a SGB VIII soll für Kinder und Jugendliche, wenn deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, mit Leistungen der Eingliederungshilfe verbessert werden. Anspruchsberechtigt auf die Leistungen der Eingliederungshilfe im Sinne des § 35a SGB VIII sind die Kinder und Jugendlichen selbst. Diese jungen Menschen haben einen eigenen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Der Hilfebedarf ist nicht der elterlichen Erziehungsverantwortung zugeordnet. Dies entspricht den Regelungen zur Rehabilitation junger Menschen in anderen Gesetzen (vgl. § 23 Abs. 1 SGB XII, § 27 Abs. 1, § 40 Abs. 1 SGB V, § 97 Abs. 1 SGB III). Die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehören insbesondere, den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des SGB IX, soweit sich aus den Vorschriften des SGB VIII nichts Abweichendes ergibt. Es wird daher angestrebt, Leistungen der Einigungshilfe aller Art anzubieten. Insbesondere sind Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu erfasst, Hilfen zu schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Berufsschule, Hilfen zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit, Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten. In Bezug auf diesen Schwerpunkt des Gegenstandes der Gesellschaft ist weiterer Leistungsgegenstand die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Sinne des 8. Kapitels SGB XII, insbesondere Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind (§ 67 SGB XII). Gemäß § 68 SGB XII umfassen die Leistungen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. In diesem Sinne sind Personen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten leben, also wenn besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten erfordert. Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen. Besondere Lebensverhältnisse können ihre Ursache in äußeren Umständen oder in der Person des Hilfesuchenden haben. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere in Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen und ähnlichen Ursachen. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel, die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern. Durch Unterstützung der Hilfesuchenden zur selbständigen Bewältigung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr Leben entsprechend ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten zu organisieren und selbstverantwortlich zu gestalten. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass Hilfesuchende verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken. Soweit umfasst die Hilfe zur Ausbildung sowie zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft zur erhalten und zu entwickeln, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und den Lebensunterhalt für sich und Angehörige aus Erwerbseinkommen zu bestreiten. Zu solchen Maßnahmen können vor allem solche gehören, die dem drohenden Verlust eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes entgegenwirken, die es ermöglichen, den Ausbildungsabschluss allgemeinbildender Schulen nachzuholen und die für die Ausbildung einer Erwerbstätigkeit und dem allgemeinen Arbeitsmarkt notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, eine Ausbildung für einen angemessenen Beruf zu ermöglichen, die der Erlangung und Sicherung eines geeigneten Arbeitsplatzes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit dienen, den Aufbau einer Lebensgrundlage durch selbständige Tätigkeit fördern. Des Weiteren gehören dazu Leistungen der Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags. Dazu gehören Leistungen, die der persönlichen Hilfe, die die Begegnung und den Umgang mit anderen Personen, die aktive Gestaltung, Strukturierung und Bewältigung des Alltags, eine wirtschaftliche und gesundheitsbewusste Lebensweise, den Besuch von Einrichtungen oder Veranstaltungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung und kulturellen Zwecken dienen, eine gesellige sportliche oder kulturelle Betätigung fördern und/oder ermöglichen. Insbesondere sollen die bedürftigen Personen zur Teilhabe am Arbeitsleben befähigt werden. Hier werden konkrete Leistungen in der Form erbracht, dass die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit sowie die nachhaltige berufliche Teilhabe gefördert werden. Dies erfolgt durch konkrete Arbeitsangebote in vorbereiteten Werkstätten und Arbeitsvorrichtungen in Form von handwerklichen Tätigkeiten im Bereich sämtlicher Arbeiten zur hauswirtschaftlichen Versorgung und haushaltsnahen Handwerker- und Dienstleistungen. Hierzu werden geeignete Betriebsräume und Werkstätten durch die Gesellschaft eingerichtet und mit entsprechenden Betriebsmitteln und Arbeitsvorrichtungen versehen, die dann durch die förderfähigen Personen für die o. g. Zwecke benutzt werden können. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Hintze, Daniela, * ‒.‒.‒‒, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Hintze, Ingo Julius, * ‒.‒.‒‒, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2018 mit Änderung vom 08.02.2019.

Historie 4

01.02.2022
Entscheideränderung

Austritt
Frau Charleen Rauch
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Negeatin Cadir
Geschäftsführer

03.11.2021
Adressänderung

Alte Anschrift:
Kleine Gartenstr. 46
14776 Brandenburg

Neue Anschrift:
Flutstr. 17
14776 Brandenburg

Entscheideränderung

Austritt
Herr Ingo Julius Hintze
Liquidator

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Charleen Rauch
Geschäftsführer

03.12.2020
Entscheideränderung

Austritt
Frau Daniela Hintze
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Ingo Julius Hintze
Liquidator

17.04.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Daniela Hintze
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ingo Julius Hintze
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 13.04.2019