HRB 87443: Restaurant "Tappo" GmbH, Köln, Manderscheider Straße 37, 50937 Köln. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 87443: Restaurant "Tappo" GmbH, Köln, Manderscheider Straße 37, 50937 Köln. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Schnabrich, Lieselotte, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 87443: Restaurant "Tappo" GmbH, Köln, Manderscheider Straße 37, 50937 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Moll, Rolf Bodo, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schnabrich, Lieselotte, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 87443: Restaurant "Tappo" GmbH, Köln, Manderscheider Straße 37, 50937 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2016. Geschäftsanschrift: Manderscheider Straße 37, 50937 Köln. Gegenstand: der Betrieb von Restaurants. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Moll, Rolf Bodo, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann unter der Firma Restaurant "Tappo" e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 30766) mit Sitz in Köln betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.03.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.