Retford Deutschland GmbH, Köln (Hohenstaufenring 62, 50674 Köln). Die Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Gesellschaft ist am 27.03.2006 erfolgt. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Retford Deutschland GmbH, Köln (Hohenstaufenring 62, 50674 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Lehmann, Frank C., Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Erfurt, Henrik, Schwelm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.03.2006 mit der Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH mit Sitz in Lunzenau (Amtsgericht Chemnitz, HRB 7667) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.