Rettungsgeräte Augsburg GmbH, Kutzenhausen, St.-Jakobus-Straße 9, 86500 Kutzenhausen.Die Verschmelzung wurde am 21.07.2010 in das Register der Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 17012).
Rettungsgeräte Augsburg GmbH, Kutzenhausen, St.-Jakobus-Straße 9, 86500 Kutzenhausen.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Frech Stefan, Diedorf, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Rettungsgeräte Augsburg Stefan Frech e.K. mit dem Sitz in Kutzenhausen geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.