HRB 40681: Reuter Abschlepp- und Bergungsservice GmbH, Mainz, Curiestraße 18 a, 55129 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Grieser, Alexander, Zornheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 40681:Reuter Abschlepp- und Bergungsservice GmbH, Mainz, Curiestraße 18 a, 55129 Mainz.Bestellt als Geschäftsführer: Grieser, Alexander, Zornheim, * ‒.‒.‒‒.
Reuter Abschlepp- und Bergungsservice GmbH, Mainz (Curiestraße 18 a, 55129 Mainz). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.01.2007 wirksam geworden.
Reuter Abschlepp- und Bergungsservice GmbH, Mainz (Curiestraße 18 a, 55129 Mainz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2006. Gegenstand: Der Betrieb eines Abschleppunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Reuter, Helga Käthe, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Reuter, Sylvia Wilhelmine Katharina, Mainz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Helga Käthe Reuter unter der Firma Helga Reuter Abschleppdienst e.K. in Mainz (Amtsgericht Mainz HRA 4338) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsbeschlusses vom 15.12.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.