Reuters Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Thomson Financial GmbH (künftig Thomson Reuters (Markets) Deutschland GmbH) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35198) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Reuters Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Thomson Financial GmbH (jetzt: Thomson Reuters (Markets) Deutschland GmbH) am 22.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Reuters Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lipper Feri Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht, HRB 81645) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Reuters Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main).Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Lipper Feri Deutschland GmbH (AG Frankfurt am Main HRB 81645) als übertragender Gesellschaft mit der Reuters Aktiengesellschaft als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden.
Reuters Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main).Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
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