HRB 11291 NP: RfS Rechtsanwaltsgesellschaft für Schuldenbereinigung mbH, Perleberg, Karl-Liebknecht-Straße 34, 19348 Perleberg. Die Gesellschafterversammlungen vom 20.04.2018;22.08.2018 haben die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die neu errichtete "Quensell Rechtsanwaltspartnerschaft für Schuldenbereinigung mbB" mit Sitz in Perleberg (Amtsgericht Neuruppin, PR 40 NP) beschlossen. Die Firma ist erloschen.
HRB 11291 NP: RfS Rechtsanwaltsgesellschaft für Schuldenbereinigung mbH, Perleberg, Karl-Liebknecht-Straße 34, 19348 Perleberg. Geschäftsanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 34, 19348 Perleberg. Gegenstand: Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung insbesondere der Schuldenbereinigung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte, sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln, sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Quensell, Wolf-Peter, * ‒.‒.‒‒, Perleberg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2015.