Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Willer 2a, 40667 Meerbusch |
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a)
28.10.2024
Liedtke |
HRB 14240: Rhein Capital GmbH, Meerbusch, Eichenweg 13, 40667 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Buchholz, Annette, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 14240:Rhein Capital GmbH, Meerbusch, Am Mühlenbach 19, 40670 Meerbusch.Änderung zur Geschäftsanschrift: Eichenweg 13, 40667 Meerbusch. Bestellt als Geschäftsführer: Buchholz, Annette, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Rhein Capital GmbH, Düsseldorf (Am Mühlenbach 19, 40670 Meerbusch). Neuer Sitz (jetzt AG Neuss HRB 14240): Meerbusch.
Rhein Capital GmbH, Meerbusch (Am Mühlenbach 19, 40670 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4. Juli 2001. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 40952) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Buchholz, Bernd, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.