HRB 94698: Rhein-Main Sonderbaustoff AKTIENGESELLSCHAFT, Hanau, Heideäcker 2, 63457 Hanau. Nicht mehr Vorstand: Kellermann, Oliver, Ronneburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Schacky, Thorsten, Hünxe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 94698: Rhein-Main Sonderbaustoff AKTIENGESELLSCHAFT, Nidderau, Hanauer Str. 38, 61130 Nidderau. Die Hauptversammlung vom 17.08.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hanau beschlossen. Neuer Sitz: Hanau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heideäcker 2, 63457 Hanau.
HRB 94698: Rhein-Main Sonderbaustoff AKTIENGESELLSCHAFT, Ronneburg, Nordstr. 8, 63549 Ronneburg. Die Hauptversammlung vom 27.01.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Nidderau beschlossen. Neuer Sitz: Nidderau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hanauer Str. 38, 61130 Nidderau.
Rhein-Main Sonderbaustoff AKTIENGESELLSCHAFT, Ronneburg, Nordstr. 8, 63549 Ronneburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.12.2013. Geschäftsanschrift: Nordstr. 8, 63549 Ronneburg. Gegenstand: die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von innovativen Baustoffen, Werkstoffen und Systembauweisen im Bereich des gesamten Bausektors, ausführende Tätigkeit jedweder Art die damit im Zusammenhang stehen sowie Vergabe von Lizenzen und Unterlizenzen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bestellt als Vorstand: Kellermann, Oliver, Ronneburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rhein-Main Sonderbaustoff GmbH mit dem Sitz in Ronneburg (Amtsgericht Hanau HRB 94490). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.