Rhein-Nadel Automation Holding GmbH, Aachen, Reichsweg 19-42, 52068 Aachen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2010 mit der Rheinnadel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 97) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der mit der Rheinnadel Gesellschaft mit beschränkter Haftung als herrschendem Unternehmen geschlossene Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag vom 29.11.2002 ist erloschen.
52068 Aachen
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Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH