HRB 849: Rhein-Nadel Automation Holding GmbH, Aachen, Reichsweg 19-23, 52068 Aachen. Die Verschmelzung wurde am 31.08.2017 im Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen.
HRB 849: Rhein-Nadel Automation Holding GmbH, Aachen, Reichsweg 19-23, 52068 Aachen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Rheinnadel GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 97) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 849: Rhein-Nadel Automation Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen, Reichsweg 19-42, 52068 Aachen. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.07.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 766.937,82 um EUR 33.062,18 auf EUR 800.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2016 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig (Bezifferung der Neufassung) gefasst. Neue Firma: Rhein-Nadel Automation Holding GmbH. Geschäftsanschrift: Reichsweg 19-23, 52068 Aachen. 800.000,00 EUR.
HRB 849: Rhein-Nadel Automation Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Aachen, Reichsweg 19-42, 52068 Aachen. Der mit der Rheinnadel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 97) am 29.11.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
RHEIN-NADEL AUTOMATION GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, Aachen, Reichsweg 19-42, 52068 Aachen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Rhein-Nadel Automation Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. ergänzend eingetragen Geschäftsanschrift: Reichsweg 19-42, 52068 Aachen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere der Beteiligung an der Rhein-Nadel Automation GmbH mit dem Sitz in Aachen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks erforderlichen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft kann insbesondere auch andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Handelsgeschäfte in Waren zu vermitteln oder selbst auszuführen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit (gesamter Geschäftsbetrieb und gesamtes Vermögen mit Ausnahme höchstpersönlicher Rechte, je näher bezeichnet im Ausgliederungsplan) durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Rhein-Nadel Automation GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 15626) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen