Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Eggert, Dirk Stefan, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Becker, Reinhard, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Eggert, Dirk Stefan, Böhl-Iggelheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.07.2024
Wüstemann |
HRB 5266: Rhein-Neckar Flugplatz GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstraße 172, 68163 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 30.08.2019 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 5266: Rhein-Neckar Flugplatz GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstraße 172, 68163 Mannheim. Die Gesellschaft hat am 24.05.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 5266: Rhein-Neckar Flugplatz GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstraße 172, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Mit der "MKB Mannheimer Kommunalbeteiligungen GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 1742) wurde am 08.03.2018 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 08.03.2018 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.
HRB 5266: Rhein-Neckar Flugplatz GmbH, Mannheim, Seckenheimer Landstraße 172, 68163 Mannheim. Der zwischen der Gesellschaft und der "Stadt Mannheim Beteiligungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 526) am 27.12.1989 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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