Rhein Neckar Fussbodenbau Limited, Altleiningen (Industriestr. 7 a, 68169 Mannheim). Mannheim. Der Sitz ist nach Mannheim (Jetzt Amtsgericht Mannheim HR B 703410) verlegt
Rhein-Neckar Fussbodenbau Limited, Mannheim (Industriestraße 7 a, 68169 Mannheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2005. Der Sitz der Zweigniederlassung ist von Altleinigen (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein HRB 60366) nach Mannheim verlegt. Zweigniederlassung der "Rhein-Neckar Fussbodenbau Limited" mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (companies house of cardiff Nr. 05662072). Gegenstand: Estrichbau aller Art, Fliesen- sowie Bodenbelagsarbeiten, Projektsteuerung, Planung, Bauleitung. 100,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer (director) und ständiger Vertreter: Berber, Irfan, Heßheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Rhein Neckar Fussbodenbau Limited, Altleiningen (Industriestr. 7 a, 68169 Mannheim). Nicht mehr director (Geschäftsführer) und ständiger Vertreter: Danner, Michael, Altleiningen, * ‒.‒.‒‒.
Rhein Neckar Fussbodenbau Limited, Altleiningen (Schillerstr. 29, 67317 Altleiningen). Privat Limited Company by shares (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht). Beginn: 06.01.2006. Satzung vom 23.12.2005. Zweigniederlassung der Rhein Neckar Fussbodenbau Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House of Cardiff, Nr. 5662072). Estrichbau aller Art, Fliesen- sowie Bodenbelagsarbeiten, Projektsteuerungen, Planungen, Bauleitung. 100,00 GBP. Ist nur ein director (Geschäftsführer) bestellt, wird die Gesellschaft durch diesen allein vertreten. Sind mehrere directors (Geschäftsführer) bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die directors (Geschäftsführer) sind berechtigt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. director (Geschäftsführer) und ständiger Vertreter: Berber, Irfan, Heßheim, * ‒.‒.‒‒; Danner, Michael, Altleiningen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.