HRB 723071: Rhein-Neckar Wohnwerte GmbH, Heidelberg, Langer Anger 9, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Michelitsch, Sylvio Boris, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 723071: Rhein-Neckar Wohnwerte GmbH, Heidelberg, Heinrich-Fuchs-Straße 94, 69126 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Langer Anger 9, 69115 Heidelberg.
HRB 723071: Rhein-Neckar Wohnwerte GmbH, Heidelberg, Heinrich-Fuchs-Straße 94, 69126 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2015. Geschäftsanschrift: Heinrich-Fuchs-Straße 94, 69126 Heidelberg. Gegenstand: Der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere als Bauträger, die Vermittlung von Anzeigen sowie die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungsgeschäften nach § 34 c GewO, insbesondere in der Metropolregion Rhein-Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dorant, Thomas, Hockenheim, * ‒.‒.‒‒; Esslinger, Thomas, Neckarwestheim, * ‒.‒.‒‒; Koch, Bernd, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Rhein-Neckar Wohnwerte Projekt-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 702313) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.