RheinMainCapital 5 GmbH, Düsseldorf, Kaiserswerther Straße 109, 40476 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden RheinMainCapital Holding GmbH am 01.09.2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
RheinMainCapital 5 GmbH, Düsseldorf, Kaiserswerther Straße 109, 40476 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Straße 109, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2009 mit der RheinMainCapital Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 55997) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten ab dem dieser Bekanntmachung folgenden Tag nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
RheinMainCapital 5 GmbH, Düsseldorf (Kaiserswerther Straße 109, 40476 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der beschränkten Haftung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, soweit nicht durch Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung eingeräumt wird. Die Gesellschafterversammlung kann ferner Geschäftsführer von den Beschränkungen in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches befreien. Geschäftsführer: Rajcic, Dusan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.