Rheinberger Villa Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Hofweg 12, 22085 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Macco, Helga, Kauffrau, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Macco, Detlef, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Rheinberger Villa Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Hofweg 12, 22085 Hamburg.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.09.2009 wirksam geworden.
Rheinberger Villa Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Hofweg 12, 22085 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2009. Geschäftsanschrift: Hofweg 12, 22085 Hamburg. Gegenstand: Verwaltung eigener Grundstücke. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Macco, Helga, Kauffrau, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Numiversal Macco GmbH mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 21535) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.05.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2009. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.