HRB 15056: Rheinboden Verwaltungs GmbH, Korschenbroich, Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich. Nicht mehr Geschäftsführer: Stapelmann, Irmgard, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
Rheinboden Verwaltungs GmbH, Korschenbroich, Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stapelmann, Heinz Wilhelm, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒.
Rheinboden Verwaltungs GmbH, Korschenbroich, Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich.Bestellt als Geschäftsführer: Stapelmann, Piet Quirinus, Willich, * ‒.‒.‒‒; Diplom-Kaufmann Stapelmann, Jan Wellem, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Rheinboden Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich.Der Sitz ist nach Korschenbroich (jetzt: Amtsgericht Neuss, HRB 15056) verlegt. Geschäftsanschrift: Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich.
Rheinboden Verwaltungs GmbH, Korschenbroich, Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23. November 1998, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 9. Januar 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher Amtsgericht Mönchengladbach HRB 9002) nach Korschenbroich beschlossen. Geschäftsanschrift: Schaffenbergstraße 53, 41352 Korschenbroich. Gegenstand: Geschäftsführung der Rheinboden GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kaarst. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Stapelmann, Heinz Wilhelm, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒; Stapelmann, Irmgard, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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