Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Lindenstraße 65, 48431 Rheine |
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Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Remke, Britta, Rheine, * ‒.‒.‒‒
Niehuesbernd, Ricarda, Neuenkirchen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.06.2024
Brinkmann |
HRB 4761: Rheiner Siedlungsbau GmbH, Rheine, Bonifatiusstraße 397, 48432 Rheine. Nach Änderung der Personenstandsdaten: Einzelprokura: Krämer, Rabea, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4761: Rheiner Siedlungsbau GmbH, Rheine, Bonifatiusstraße 397, 48432 Rheine. Einzelprokura: Feldhaus, Rabea, Rheine, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4761: Rheiner Siedlungsbau GmbH, Rheine, Bonifatiusstraße 397, 48432 Rheine. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
HRB 4761: Rheiner Siedlungsbau GmbH, Rheine, Bonifatiusstraße 397, 48432 Rheine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2017 mit der Groschek & Bietmann Immobilien GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 4010) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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