Rheingau-Echo-Verlags GmbH, Geisenheim, (Industriestr. 22, 65366 Geisenheim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lotz GmbH ( jetzt: Rheingau Echo Verlag GmbH) am 13.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rheingau-Echo-Verlags GmbH, Geisenheim, (Industriestr. 22, 65366 Geisenheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lotz GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21979) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rheingau-Echo-Verlags GmbH, Geisenheim (Industriestr. 22, 65366 Geisenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 4 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Bekanntmachung), 10 (Gerichtsstand) und 11 (Kosten und Steuern) beschlossen; das Stammkapital wurde auf EURO umgestellt und um 35,41 EUR erhöht. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.