Rheinhotel Vierjahreszeiten GmbH, Bad Breisig, Rheinstr. 11, 53498 Bad Breisig. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sportstätten-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH am 18.11.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Rheinhotel Vierjahreszeiten GmbH, Bad Breisig, Rheinstr. 11, 53498 Bad Breisig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.10.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.10.2011 mit der Sportstätten-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 6094) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der mit der Sportstätten-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Neuss HRB 6094) abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wird mit der Durchführung der Verschmelzung gegenstandslos und ist beendet. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.