Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Einberufung der
Gesellschafterversammlung), § 17 (Jahresabschluss) sowie §
21 (Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
19.12.2024
Keusch |
HRB 46525: Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RBW), Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Einzelprokura: Ratte, Silke, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 46525: Rheinisch-Bergische Wirtschaftförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RBW), Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße, 51429 Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 75, 51429 Bergisch Gladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Werdel, Erik, Overath, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Suermann, Volker, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Suermann, Volker, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Rheinisch-Bergische Wirtschaftförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RBW), Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Absatz 2 und 3) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden geändert § 5 (Sondervermögen) Absatz 1, § 8 (Wirtschaftsplan, Gesellschafterbeitrag) Absatz 2, § 11 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) Absatz 1, § 12 (Einberufung Gesellschfterversammlung) Absatz 3 und § 18 (Gewinnverwendung). Neuer Unternehmensgegenstand: (1) die Förderung der Wirtschaft auf dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises (nachfolgend Kreisgebiet). (2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der kreisangehörigen Kommunen nach Abstimmung und in Kooperation mit den Gesellschaftern tätig. Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Kreisgebietes durch Förderung der Wirtschaft. Im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse sollen die Tätigkeiten der Gesellschaft vorhandene Arbeitsplätze sichern und neue Arbeitsplätze schaffen. Die Tätigkeiten dürfen nicht über den flur die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang hinausgehen, insbesondere dürfen sie nicht den Umfang einer laufenden Unternehmensberatung annehmen. (3) Zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Gesellschaft im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse gehören insbesondere a) Förderung und Vermarktung des Wirtschaftsstandortes RheinischBergischer Kreis, b) Pflege, Sicherung und Entwicklung des Unternehrnensbestandes im Kreisgebiet, c) Entwicklung und Förderung von Kompetenzfeldern im Kreisgebiet, d) Unterstützung bei der Entwicklung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen im Kreisgebiet, e) Fachkräftesicherung und -marketing für das Kreisgebiet, (4) Zur Erzielung dieser Geschäftszwecke kann sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen, Gesellschaften und Institutionen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Haftung der Gesellschaft auf einen bestimmten im vorhinein festzulegenden Betrag begrenzt ist und die Vorschriften des § 108 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingehalten werden.
Rheinisch-Bergische Wirtschaftförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (RBW), Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 Abs. 2 (Wirtschaftsförderung), § 20 Abs. 2 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Die Überschrift § 8 und § 8 Abs. 2 (Gesellschaftszuschuss) sind geändert; § 8 Abs. 3 ist ersatzlos gestrichen. (1) die Förderung der Wirtschaft auf dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises (nachfolgend Kreisgebiet). (2) Die Gesellschaft wird ergänzend zum eigenständigen örtlichen Angebot wirtschaftsfördernder Leistungen der kreisangehörigen Kommunen nach Abstimmung und in Kooperation mit den Gesellschaftern tätig. Zweck der Gesellschaft ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Kreisgebietes durch Förderung der Wirtschaft. Die Tätigkeit darf nicht über den für die Zweckverwirklichung sachlich gebotenen Umfang hinausgehen, insbesondere darf sie nicht den Umfang einer laufenden Unternehmensberatung annehmen. (3) Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören insbsondere a) Entwicklung und Vermarktung der wirtschaftlichen Kernkompetenzen, b) Allgemeiner Firmenkundenservice, c) Standortmarketing, d) Unterstützung bei der Entwicklung von Gewerbeimmobilien. (4) Zur Erzielung dieser Geschäftszwecke kann sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen, Gesellschaften und Institutionen unmittelbar oder mittelbar beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Haftung der Gesellschaft auf einen bestimmten im vorhinein festzulegenden Betrag begrenzt ist und die Vorschriften des § 108 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingehalten werden.
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