VR 4350: Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V., Münster (Mecklenbecker Str. 235 - 239, 48163 Münster). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 14109) am 30.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 4350: Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V., Münster (Mecklenbecker Str. 235 - 239, 48163 Münster). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.04.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.04.2017 mit dem Genossenschaftsverband mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 14109) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.