Rheinische Akademie e.V., Köln (Hohenstaufenring 16 - 18, 50674 Köln). Der Formwechsel ist mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers, der Rheinischen Akademie Köln gGmbH (Amtsgericht Köln, HRB 59141) ist am 29.11.2006 erfolgt. Der Verein ist erloschen.
Rheinische Akademie e.V., Köln (Hohenstaufenring 16 - 18, 50674 Köln). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 im Wege des Formwechsels in die Rheinische Akademie Köln gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, 42 AR 1717/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Den Gläubigern der an der Umwandllung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.