Rheinische Fachhochschule e. V. Köln, Köln (Hohenstaufenring 16 - 18, 50674 Köln). Der Formwechsel ist mit der Eintragung des neuen Rechtsträgers, der Rheinischen Fachhochschule Köln gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 58883) am 27.10.2006 wirksam geworden. Der Verein ist erloschen.
Rheinische Fachhochschule e. V. Köln, Köln (Hohenstaufenring 16 - 18, 50674 Köln). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.2006 im Wege des Formwechsels in die Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH mit Sitz in Köln (AG Köln 42 AR 4104) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.