Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Köppe, Margret, Cottbus, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kann, Lars Philipp Horst, Neuwied, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
10.10.2024
Spieß-Welp
b)
Fall 8 |
HRB 10779: Rheinische Kies-Verwaltungsgesellschaft mbH, Urmitz, Landstraße 231, 56218 Urmitz/Bahnhof. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bendorf beschlossen. Neuer Sitz: Bendorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf.
HRB 10779: Rheinische Kies-Verwaltungsgesellschaft mbH, Urmitz, Landstraße 231, 56218 Urmitz/Bahnhof. Prokura erloschen: Werner, Wolfgang, Melsbach.
Rheinische Kies-Verwaltungsgesellschaft mbH, Urmitz, Landstraße 231, 56218 Urmitz/Bahnhof. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der JURDI-BETON GmbH mit Sitz in Altenburg (Amtsgericht Jena, HRB 201945) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rheinische Kies-Verwaltungsgesellschaft mbH, Urmitz, Landstraße 231, 56218 Urmitz/Bahnhof.Geschäftsanschrift: Landstraße 231, 56218 Urmitz/Bahnhof. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 mit der KANN Beton Elbe-Saale-Mulde Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Dessau (Amtsgericht Stendal HRB 14093) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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