Rheinische alkoholfreie Getränke-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz. (56068 Koblenz.). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.11.2005 wirksam geworden.
Rheinische alkoholfreie Getränke-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz. (56068 Koblenz.). < neuer Eintrag >. wegen irrtümlichen Vermerks : Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 29.11.2005 wirksam geworden.
Rheinische alkoholfreie Getränke-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Koblenz. (56068 Koblenz.). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 18.07.2005 mit der Königsbacher Brauerei ,Aktiengesellschaft , vorm. Jos. Thillmann mit Sitz in Koblenz, als übernehmender Rechtsträger ( AG Koblenz HRB 138) durch Aufnahme verschmolzen Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.