Rheinkalk Akdolit GmbH & Co. KG, Pelm, Kasselburger Weg, 54570 Pelm.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rheinkalk Eifel Sauerland GmbH & Co.KG (AG Wuppertal HRA 19064) am 01.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Rheinkalk Akdolit GmbH & Co. KG, Pelm, Kasselburger Weg, 54570 Pelm.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2010 mit der Rheinkalk Hagen-Halden GmbH & Co. KG (zukünftig Rheinkalk Eifel Sauerland GmbH & Co. KG) mit Sitz in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal HRA 19064) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rheinkalk Akdolit GmbH & Co. KG, Pelm, Kasselburger Weg, 54570 Pelm.Nach Änderung der Registerstelle weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Rheinkalk Akdolit Verwaltungs GmbH, Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 14074).